
Als erstes konkretes Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte ist bereits der Gesetzentwurf zur Änderung des § 160a StPO auf den Weg gebracht: Zukünftig wird das Mandantengeheimnis gestärkt - dadurch werden diejenigen, die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, besser vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen geschützt. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit seinem Anwalt - nicht nur mit dem Strafverteidiger - muss frei von staatlicher Ausforschung möglich sein.
Demnächst wird ein Gesetzentwurf folgen, der die Regelungen über Beschlagnahmen bei Journalisten verschärfen und sicherstellen soll, dass diese Berufsgruppe bei Veröffentlichungen von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden kann. Dadurch wird die Pressefreiheit erheblich gestärkt.
Im Bereich des Internets gewinnen wir Vertrauen zurück, in dem wir zeigen, dass der effektive Kampf gegen kinderpornografische Inhalte auch ohne Zensur und Netzsperren möglich ist.
Auch viele andere Bereiche der Rechtspolitik werden zielstrebig angegangen: Aus der Finanzmarktkrise müssen die richtigen Lehren gezogen werden. Eine Reaktion ist, die Verjährungsfrist für Haftungsansprüche im Aktienrecht zu verlängern. Außerdem wird zur Erleichterung der Sanierung notleidender Unternehmen das Insolvenzplanverfahren geändert. Um Gründern eine zweite Chance zu ermöglichen, wollen wir die "Wohlverhaltensphase" bei der Verbraucherinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzen.
Im der Gesellschafts- und Familienpolitik - etwa im Bereich des Vormundschaftsrechts - sind wir vorangekommen. Kindesmisshandlung und Vernachlässigung werden wir durch besseren persönlichen Kontakt des Betreuers zum Kind entgegenwirken. Die Zahl der von einem Amtsvormund betreuten Mündel wird auf höchstens 50 begrenzt. Heute sind es oft weit über 100. Regelmäßig, möglichst einmal im Monat, sollen künftig Treffen stattfinden. Im Familienrecht wird die Situation von Vätern unehelicher Kinder verbessert. Sie erhalten ein Mitspracherecht bei der elterlichen Sorge.
Auch der Verbraucherschutz wird deutlich verbessert. Unter anderem werden die Rechte im Bereich der Verbraucherverträge durch klare Regeln gestärkt. So ist ein Ziel - etwa im Bauvertragsrecht - zentrale Punkte wie die Preisbildung, die Mängelgewähr oder die Absicherung von Unternehmen und Bauherren gesetzlich zu regeln.
Als weitere Maßnahmen werden die Verbraucher bei Geschäften im Internet zukünftig besser geschützt, Kreditnehmer in ihren Rechten gestärkt und die Situation überschuldeter Bürger verbessert. Klarere Regeln und Vereinfachungen bei den Informationspflichten für Unternehmen werden zudem für mehr Verständnis bei den Verbrauchern sorgen.
Video Rede zur Regierungserklärung im Deutschen Bundestag vom 11.11.2009
Interview Franfurter Allgemeine Zeitung vom 6.12.2009
Interview SPIEGEL vom 11.01.2009