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01. Juni 2008

Liberaler Gastro-Tipp des Monats Juni

Diesmal: Bezirk Mittelfranken

Restaurant "Gut Moierhof"

Leonhardistr. 11
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Tel.: +49 8426 98780
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Internet: www.gut-moierhof.de


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Aktuelles vor Ort

11. Juni 2010

Die äußere und die innere Freiheit - oder: Die Grenzen der Selbstbestimmung

Essay Von der unseligen Tendenz demokratischer Gesellschaften, ihre Bürger zu entmündigen, handelt der zweite Teil von "10 mal am 10.".

                                10 MAL AM 10.-
                                ESSAYA VON
                                MZ-AUTOR
                                HELMUT HEIM

Es gibt in unserer Gesellschaft Unmündige oder Entmündigte. Bei ihnen geht man davon aus, dass das, was sie wollen, nicht ihrem Interesse entspricht. Sie gefährden nicht nur andere, sondern auch sich selbst, weil sie noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Welt, in der sie leben und die Wünsche, die sie haben, richtig einzuschätzen.

Unmündige brauchen einen Vormund, der für sie, aber in ihrem Sinn Entscheidungen trifft. Unmündige dürfen normalerweise auch nicht wählen oder ein öffentliches Amt bekleiden. Es handelt sich um Kinder, Menschen, die zeitweise oder auf Dauer psychisch oder geistig eingeschränkt sind, oder um Alte, denen aufgrund einer Demenz die Wirklichkeit entgleitet; manchmal auch um Verbrecher, denen man aufgrund ihrer Taten den vollen Rechtsstatus als Bürger entzieht.

Klug in der eigenen Sache

Selbst in extremen Fällen ist jede Form von Entmündigung problematisch. Denn warum sollte ein anderer besser und verlässlicher wissen, was für mich gut ist, als ich selbst. Sogar der als "Fürstenfreund" verschriene Frühaufklärer Hobbes, einer der theoretischen Wegbereiter des absolutistischen Staates, stellte klar und unmissverständlich fest, dass der dümmste Bauer in seinen eigenen Angelegenheiten klüger sei als ein Geheimrat in den Angelegenheiten eines anderen. Deshalb gibt es völlig zu Recht intensive Diskussionen um Kinder-, Patienten- oder Altenrechte, und auch die Menschenrechte von Delinquenten werden geschützt. Neuerdings aber gibt es, in Philosophie und Rechtswissenschaft, in der Politik und im medialen Diskurs, Überlegungen zu Grenzen der Selbstbestimmung, die deshalb so fatal wirken, weil sie im Gewand der besten Absichten daherkommen (mit denen bekanntlich der Weg zur Hölle gepflastert ist!).

Diese geschichtsvergessene und heilssüchtige Gegenwart will nichts mehr vom mühsamen jahrhundertelangen Befreiungsprozess des bürgerlichen Subjekts wissen, der vor allem auf einem Fundament ruht: dass kein anderer befugt ist, zu entscheiden, ob ich von meinem Willen und meiner Vernunft den "rechten" Gebrauch mache.

Das Recht, zu irren

Es gibt keine Freiheit des Menschen - selbst der Herrgott der Christenheit wusste das! -, ohne die Möglichkeit, zu irren, zu scheitern, ja "das Böse" zu tun. Die revolutionäre Einsicht der Moderne war, dass man nur dann "Eigentümer" (seiner selbst wie seines Besitzes) ist, wenn man über das "ius usus et abusus" verfügt, wenn man tun kann, was man will, ganz egal, ob es gut oder schlecht, nützlich oder schädlich ist. Ansonsten bleibt man auf ewig ein Untermieter des Universums und ist verpflichtet, seinem jeweiligen Herrn Rechenschaft abzulegen.

Die neueste Stimmung im Westen aber will, dass die Autonomie des Subjekts an die Authentizität seines Daseins gebunden wird (wie einst im Mittelalter). Die Autonomie soll demnach wieder auf die Fälle beschränkt werden, wo man rechten Gebrauch von seinem freien Willen macht. Man muss so leben und handeln, wie es dem recht verstandenen Interesse und den wahren Bedürfnissen entspricht. Das aber entscheiden "Experten", die Hirtenhunde, die unermüdlich darauf achten, dass es uns Schafen "wirklich" gut geht.

So, wie man das Kind selbstverständlich daran hindern muss, sich die Finger zu verbrennen, so wie man den dementen Alten mit einem GPS-Ortungssystem untrennbar verkoppelt, so dass man ihn jederzeit finden kann, wenn er sich verirrt, so muss man jeden vor den Folgen seines falschen Wollens bewahren, wenn nötig mit Gewalt. Deshalb schritten einst die USA zur großen Prohibition (und handelten sich dafür das organisierte Verbrechen ein), deshalb werden Zigarettenpackungs-Cover mit wüsten Todesdrohungen versehen, deshalb sollen alle Lebensmittel mit einer "Ampel" gekennzeichnet werden, damit wir nicht zu fett, zu süß, zu salzig oder schlicht zu viel essen. Zu dünne Frauen sollen nicht mehr auf den Laufsteg, zu dicke Männer nicht mehr in den Polizeidienst und so fort.

Die Menschen- und Freiheitsrechte werden weltweit durchgesetzt, mögen sich auch andere Kulturen noch so sehr dagegen wehren. Aber alles, was wir wollen, wird zugleich zum Indiz gegen uns. Dem nur scheinbar mündigen Bürger wird ein permanenter Prozess gemacht, in dem es darum geht, ihn (zeitweise) zu entmündigen, weil er von seiner Autonomie keinen "rechten", also authentischen Gebrauch macht.

Wer "falsch" lebt, wird zu einer Gefahr für sich selbst und andere. Was er will, darf dann keine Rolle mehr spielen. Der heute weltweit bekannteste Rechtsphilosoph, Ronald Dworkin, sprach erst kürzlich davon, man müsse aufhören, immer nur auf die "äußere Freiheit" zu achten, wichtiger sei die "innere Freiheit". Das klingt gut - der Naive könnte meinen, die innere Freiheit sei etwas viel Kostbareres als die "nur" äußere - führt aber mitten in die Entmündigung.

Therapieversuche der Anderen

Denn die innere Freiheit, so wie Dworkin sie versteht, ist nicht unser Terrain, sondern das der Hirten, der Ärzte, der Sozialarbeiter etc. Ob wir innerlich frei sind, das entscheiden nicht wir, sondern die wohlmeinenden anderen, die uns erst therapieren müssen, damit wir authentisch, d.h. wirklich freiheitsfähig sind. Wer raucht, trinkt, fett und viel isst oder seine Frau betrügt, beweist damit, dass er gestört ist. Wäre er nicht gestört, würde er das nicht wollen und tun.

So, wie die Feministin Alice Schwarzer vor Jahrzehnten schon konstatierte, eine Frau, die Stöckelschuhe trage und sich schminke, folge nicht ihren Bedürfnissen, sondern denen der Männer, sei also, wenn sie frei zu sein meine, in Wahrheit unfrei, so wird neuerdings beispielsweise das Burkaverbot in Frankreich oder Belgien wenn nötig mit Gewalt gegen Frauen durchgesetzt - und zwar im Interesse ihrer Selbstbestimmung.

Und so, wie schon Alice Schwarzer ihr Argument durch das Statement verschärfte, die sich selbst zurichtende Frau "verhure" nicht nur sich, sondern auch alle anderen Frauen, sei also Opfer und Täterin in einem und müsse deshalb, was immer sie sage und wolle, an ihrem Tun gehindert werden, so sollen jetzt die unverzichtbaren Menschenrechte an verschleierten Frauen durchgesetzt werden, auch wenn man zu diesem Zweck ihren Willen und ihre Würde missachten muss.

Nichts ist so heillos wie die Suche nach dem Heil um jeden Preis. Dazu passt dann auch der neueste schlaumeierische Trend in der Rechtsphilosophie: Rechte gebe es nicht ohne Pflichten; Rechte beanspruchen, heiße Pflichten anerkennen.

Auch da war der Frühaufklärer Hobbes schon sehr viel weiter: Verpflichten kann man sich nur selbst, durch einen Vertrag. Ansonsten aber bedeutet, ein Recht an eine Pflicht zu binden oder den freien Willen auf seinen rechten Gebrauch zu beschränken, uns zu Lämmern oder Schafen zu machen, die auf ihren Hirten warten. Oder auf ihren Metzger, je nachdem.



Illustration: Barbara Stefan

10 Mal am 10.

Essays: Es gibt Fragen, auf die es nicht so leicht eine Antwort gibt.
Dr. Helmut Hein stellt in einer zehnteiligen Essay-Reihe existentielle
Themen zur Diskussion. Die einzelnen Essays erscheinen jeweils am 10. eines Monats.

Kant: Helmut Hein folgt in seinen Abhandlungen den vier Kant'schen Fragen:
Was kann ich wissen?
Was soll ich tun?
Was darf ich hoffen?
Was ist der Mensch?

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